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Trauung | 1-3 Stunden

Begleitung ab 1h Hochzeitsreportage | ab 50 Bilder | Online Galerie mit Passwortschutz

  • 30 Minuten
  • Online Meetup

Beschreibung

Franz Grillparzer (1791 - 1872) sagt einst: "Das eben ist der Liebe Zaubermacht, dass sie veredelt, was ihr Hauch berührt. Der Sonne ähnlich, deren goldener Strahl Gewitterwolken selbst in Gold verwandelt." Auch wenn Ihr im kleinsten Kreis feiern und kein "Tamtam" möchtet, verdient Ihr trotzdem eine perfekte Begleitung und Dokumentation Eures schönsten Tages. Ich begleite Euch ab einer Stunde, vor, während und auf Wunsch auch nach der Trauung. Lasst uns zusammen Eure Wünsche konkretisieren und die perfekte kleine Begleitung für Euch finden! Eure mögliche Begleitzeit liegt zwischen 1-3 Stunden. Ihr bekommt ein umfassendes Bildpaket mit all den schönen, großen und kleinen Momenten von Eurem großen Tag, dabei sind das Kennenlernen und die Besprechung in jedem Fall schon inklusive.


Umbuchung & Kündigung

Der Auftragnehmer ist bestrebt, vereinbarte Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt ( z. Bsp. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers ( insbesondere die nicht rechtzeitige Mitwirkung) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen den Auftragnehmer, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, dann hat der Auftragnehmer das Recht, die Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Kommt es Seitens des Auftraggebers in den letzten 10 Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen absage, so behält sich der Auftragnehmer vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen bzw. 75 % bei Absage in den letzten 5 Tagen des Fototermins.


Kontaktangaben

015222706703

alina-buecher@web.de


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